Aufhebungsvertrag
Ihnen wird ein Aufhebungsvertrag angeboten?
Bekommen Sie eine Abfindung?
Eine solide Planung der Zeit danach bedeutet viel mehr, als nur Verträge zu prüfen.
Ich plane für Sie die ersten Schritte nach der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der persönlichen und der finanziellen Aspekte. Dabei wende ich mein fachkundiges Wissen des Sozialversicherungsrechts an und plane für Sie den optimalen Rentenbeginn.
Eine ausgezahlte Abfindung ist kein Arbeitsentgelt und wirkt sich somit auf die Höhe Ihrer zukünftigen Altersrente nicht aus! Ausnahme: Ein Teil der vereinbarten Abfindungssumme zahlt Ihr Arbeitgeber zum Ausgleich der Rentenabschläge in die Rentenkasse der Deutschen Rentenversicherung ein.
Aus der Berufspraxis:
Um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, bieten oft die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern hohe Abfindungssummen an. Wird ein solcher Aufhebungsvertrag akzeptiert und unterschrieben, droht dem Arbeitgeber beim Beantragen des Arbeitslosengeldes I die Sperrzeit. Denn er hat durch das Unterschreiben des Aufhebungsvertrages grob fahrlässig gehandelt, so das Gericht. Denn hätte er dem Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt, hätte er seinen Arbeitsplatz behalten.
Sperrzeit i.S. des Sozialversicherungsrechts bedeutet nicht nur, dass Sie unter bestimmten Umständen in dieser Zeit keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben, sondern auch, dass sich die gesamte Anspruchsdauer verkürzt.
Die Länge der Sperrzeit kann unterschiedlich sein. Bei der längsten Sperrzeitdauer von zwölf Wochen mindert sich der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I um einen Viertel. Bei der längst möglichen Anspruchsdauer von 24 Monaten sind das immerhin sechs Monate, wo Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. In diesen 6 Monaten erlisch der Anspruch auf das Arbeitslosengeld insgesamt.
Anders ist es, wenn der Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund den Aufhebungsvertrag unterschreibt. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann das Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch von der Seite des Arbeitnehmers fristlos gekündigt werden. Fristlos bedeutet in dem Fall, dass es einer der beteiligten Parteien nicht zumutbar wäre, die ordentliche Kündigungsfrist abzuwarten. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund von Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kündigen.
Weiterhin kann der hohe Abfindungsbetrag oder auch die schuldhaft herbeigeführte Arbeitslosigkeit (=arbeitsvertragswidriges Verhalten) zum Ruhen von Arbeitslosengeld führen.
Wie lange das Arbeitslosengeld zum Ruhen kommt, hängt davon ab, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde und wie hoch der Abfindungsbetrag ist.
Im Gegensatz zu der Sperrzeit erlischt in diesem Fall der Anspruch auf das Arbeitslosengeld nicht, sondern verschiebt sich nach hinten.
Für die Berechnung der Dauer der sogenannten „Ruhenszeit“ wird die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie das Lebensalter am Ende des Arbeitsverhältnisses herangezogen:
Beispiel:
Ihr Arbeitsverhältnis endet nach 25 Jahren Firmenzugehörigkeit mit einem Auflösungsvertrag und einer Abfindung in Höhe von 200.000€. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Sie 59 Jahre alt. Ihr Jahreseinkommen zu diesem Zeitpunkt beträgt 85.000€.
Erste Rechnung: 85.000€ / 365 Tage = 232,88€.
Aufgrund der Firmenzugehörigkeit und des Alters werden 25% des Abfindungsbetrages auf die Berechnung der Ruhenszeit berücksichtigt. Das sind 50.000€.
Zweite Rechnung: 50.000€ / 232,88€ = 214,7 Tage.
So lange, also 214 Tage, ruht Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Das sind gute 7 Monate. Da Ihre Kündigungsfrist maximal 7 Kalendermonate dauert, ist nach 7 Monaten die Ruhenszeit zu Ende.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, längstens jedoch für die Dauer eines Jahres.
Zusammenfassung:
Um die Sperrzeit zu vermeiden sollen Sie nur aus einem wichtigen Grund kündigen.
Zudem muss die Kündigungsfrist eingehalten werden, um die Ruhenszeit zu vermeiden.
§ 137 SGB III Dispositionsrecht
Was bedeutet das Dispositionsrecht in der Praxis?
Bis zur Entscheidung über den Anspruch auf das Arbeitslosengeld kann der Antragsteller bestimmen, dass der Anspruch nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll. Mit anderen Worten, auch wenn Sie bereits den Antrag auf das Arbeitslosengeld gestellt haben, solange Sie aber den Bewilligungsbescheid nicht erhalten haben, können Sie Ihre Erklärung widerrufen, das heißt, Ihren Antrag zurücknehmen. Das ist für Sie insbesondere dann von Bedeutung, wenn Ihnen die Ausübung dieses Rechts einen wirtschaftlichen Vorteil bringt. Dies ist der Fall, wenn Sie bald nach Eintritt der Arbeitslosigkeit durch das Erreichen eines bestimmten Alters einen längeren Anspruch auf das Arbeitslosengeld I erlangen. Ober durch die Verschiebung der Antragstellung eine Anspruchsdauerminderung ausgeschlossen wird. Die Sperrzeit, oder auch die Ruhenszeit wegen der Arbeitsaufgabe kann nur dann aufgehoben werden, wenn der Antrag auf das Arbeitslosengeld I erst ein Jahr nach der Arbeitsaufgabe beginnen würde.
Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Abfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, unterliegen bei ihrer Auszahlung nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Solange keine Pflichtversicherung aufgrund von erneuter Arbeitsaufnahme, Arbeitslosigkeit oder Bezug von Rente besteht, muss geprüft werden, ob ein Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung besteht oder eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Eine beitragsfreie Familienversicherung setzt voraus, dass das Gesamteinkommen nicht mehr als 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2020 = 455 €) beträgt. Das sind im Jahr 2020 455€. Abfindungen, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Form nicht monatlich wiederkehrender Leistungen gezahlt werden, werden solange zum Gesamteinkommen hinzugerechnet, bis das zuletzt erzielte monatliche Arbeitsentgelt im Fall der Fortzahlung des Arbeitsentgelts die Höhe der gezahlten Abfindung erreicht hätte.
Beispiel:
Ihr letztes Bruttoentgelt betrug 5.500€ / 30 Tage = 183,33€ Bruttoentgelt pro Tag
Ihr Beschäftigungsverhältnis wurde frühzeitig mit einer Zahlung von Abfindung beendet. Ihre Abfindungssumme beträgt 200.000€ / 183,33€ = 1.090,93 Tage.
Das bedeutet, dass Ihr Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung frühestens noch 36 Monaten besteht.
Dauer des Bezugs des Arbeitslosengeldes I
Zwei Komponenten beeinflussen die Dauer des Anspruchs auf das Arbeitslosengeld I. Zum einen ist es die Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung, zum anderen das Alter des Antragstellers:
Anspruchsdauer für Arbeitslose unter 50 Jahren
mindestens versicherungspflichtig
beschäftigt in Monaten
Anspruchsdauer
in Monaten
12 6
16 8
20 10
24 12