Das Verfahren ist mit größter Sorgfalt durchzuführen, damit Fehler vermieden werden können.
Für einige Berufsfelder ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflich. Sie sind per Gesetz dazu verpflichtet, sich zu versichern, wenn Sie eine dieser Tätigkeiten selbständig ausüben:
Erzieher/innen und Tagesmütter
Dazu zählen alle Berufsfelder, die sich mit der Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen befassen.
Freiberufler und Freelancer
die dauerhaft für nur einen Auftraggeber arbeiten; in einem solchen Fall kann der Verdacht einer Scheinselbständigkeit entstehen.
Handwerker
Hausgewerbetreibende
Hebammen und Entbindungspfleger
Die Versicherungspflicht betrifft diese Berufsgruppe, auch wenn Sie versicherungspflichte Angestellte beschäftigen.
Künstler, Musiker sowie Lehrkräfte aus diesen Berufsfeldern
Lehrkräfte
Der Begriff umfasst alle möglichen Lehrberufe wie zum Beispiel Coaches (keine reine Beratung), Nachhilfelehrer oder Tanzlehrer. Egal, ob Sie der Lehrtätigkeit haupt- oder nebenberuflich nachgehen, entscheidend für die Versicherungspflicht ist die Frage, ob Sie regelmäßig mehr als 450 Euro monatlich verdienen.
Selbständige in der Pflege
die hauptsächlich auf Anordnung von Ärzten handeln.
Publizisten, Schriftsteller, Journalisten
Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
Üben Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur als geringfügige Beschäftigung aus, gelten besondere Regelungen in Bezug auf die Rentenversicherung.
Selbständige, die keinen dieser Berufe ausüben, sind nicht rentenversicherungspflichtig. Sie können sich alternativ über eine private Rentenversicherung absichern oder für die Zahlung von freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen entscheiden.
– Sie sind Gesellschafter/Geschäftsführer, ein im Unternehmen beschäftigter Familienangehörige und Selbständige und benötigen Unterstützung gegenüber der DRV in einem Statusfeststellungsverfahren?
– Soll Ihre Beitragspflicht geprüft werden?
– Sie sind mit der Statusfeststellung der Clearingstelle nicht einverstanden?
Ich helfe Ihnen gerne.